Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Dorfbudget

Im Rahmen der Dorfentwicklung/Dorferneuerung gibt es neu einen einmaligen Fördertopf „Dorfbudget“. Innerhalb dieses Budgets werden kleinere Maßnahmen der Infrastruktur gefördert. Hier können beispielsweise Bildschirme für die Hallen/DGHs gefördert werden (interessant für die Stadtteile, die noch keinen Beamer oder Bildschirm besitzen).

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die in ihren Hauptsitz in der Stadt Diemelstadt haben, wobei Investitionen im Stadtteil Rhoden (wegen des Förderprogramms Lebendige Zentren) ausgeschlossen sind. Die Anträge sollten mit den Ortsbeiräten abgesprochen werden. Sie können über einzelne Vereine gestellt werden, Kooperationsprojekte von mehreren Vereinen sind aber ebenfalls möglich. Die Kosten für dieses Förderprogramm trägt zu 50% der Fördermittelgeber (Land Hessen) und zu 30 % die Stadt Diemelstadt. Die verbleibenden 20 % müssen durch den Antragsteller aufgebracht werden.

Die Gesamtfördersumme ist auf 23.800 EUR (brutto) begrenzt. Die max. Fördersumme pro Projekt liegt bei 2.975 EUR, wobei insgesamt 80% der Brutto-Kosten gefördert werden. Der Eigenanteil wurde in diesem Fall 595 EUR betragen. Die einzelnen Projekte dürfen grundsätzlich auch höhere Kosten verursachen, in diesem Fall erhöht sich jedoch der Eigenanteil des Vereins.

Die Anträge können bis zum 10.04.2024 per E-Mail an die Adresse dorfbudget@planungsbüro-bioline.de beim Büro Bioline eingereicht werden, hier werden Sie auch beraten, falls es noch Fragen zur Antragstellung oder Projektumsetzung gibt (Tel.: 06454/911979).

Die Antragsunterlagen finden Sie auf Crossiety und auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt.

Die Entscheidung über eine Förderung der Anträge wird durch die Steuerungsgruppe der Stadt Diemelstadt getroffen. Grundlage für diese Entscheidung ist ein Projektbewertungsbogen, der ebenfalls zur Einsicht vorliegt.

Informationen Dorfbudget                               Erklärung über "De-minimis"-Beihilfen                 Bankbestätigung

Informationen zum Datenschutz                     Informationsblatt zur De-minimis-Regel               Selbsterklärung

Projektbeschreibung 2024                                Checkliste Dorfbudget 2024                                    Infosysteme 20240205                            

Projektbewertungsbogen Dorfbudget            Kooperationsvereinbarung 2024           

Förderung von Kauf und Wiedernutzung leerstehender Wohngebäude in den Ortskernen der Stadtteile der Stadt Diemelstadt

Die demographische Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen stetigen Rückgang der Bevölkerung in unserem ländlichen Raum. Dieser wird sich wahrscheinlich fortsetzen. Begünstigt durch die relativ gute Versorgung mit Neubaugrundstücken entstanden an den Peripherien der Stadtteile vermehrt Neubaugebiete, während sich in den historisch gewachsenen Ortskernen vermehrt Leerstände bei den Wohngebäuden gebildet haben. Die Anzahl der leerstehenden Häuser wird sich in den kommenden Jahren erhöhen, weil viele Gebäude derzeit nur noch von alten Menschen bewohnt werden. Auch leben in einzelnen Gebäuden nur noch 1 oder 2 Personen. Es ist absehbar, dass solche Gebäude ebenfalls bald leer stehen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ortskerne aussterben, während die Neubaugebiete in den Randlagen weiter wachsen. Hier soll das vorliegende kommunale Förderprogramm gegensteuern: Mit der Bereitstellung von nicht rückzahlbaren Zuschussmitteln sollen der Kauf und die Nutzung von bestehendem Wohnraum in den Ortskernen für Interessenten, insbesondere auch junge Familien, attraktiv gemacht werden.

Bei der Aufstellung der Richtlinien wurden zwar die staatlichen Wohnungsbauprogramme berücksichtigt, jedoch wird jedem Antragsteller empfohlen, sich bei anderen Zuschussgebern Klarheit zu verschaffen, ob sich die mit diesem Programm gewährten Zuschüsse schädlich auf Förderungen Dritter auswirken (Verbot der Doppelförderung).

Voraussetzungen

  1. Das Gebäude muss leerstehend sein.
  2. Das Gebäude muss vor 1950 errichtet worden sein (Baujahr) und künftig bewohnt werden (mindestens 10 Jahre)

Höhe der Förderung

Die Stadt Diemelstadt gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel pro Objekt einen Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR als Sockelbetrag. Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Förderrichtlinien. 

Über Art und Ausmaß der Förderung und die Verfahrensweise informieren wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erteil Ihnen:

Daniela Scholz

FD 1.2 Personal und Liegenschaften

+49 5694 9798-16

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet umfangreiche Programme zu den Bereichen Bauen, Modernisieren und Energiesparen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der KfW unter:

Zuschüsse zu Jugendfreizeiten

Bei Jugendfreizeiten außerhalb von Diemelstadt wird pro Teilnehmer und Tag bis zum 18. Lebensjahr ein Betrag von 1,55 € zur Verfügung gestellt.
Für besondere Vorhaben entscheidet der Magistrat im Einzelfall über eine Finanzhilfe. Gleiches trifft auch Baumaßnahmen, z. B. Jugendraum / Jugendtreffs zu, die von der Stadt einschließlich der Folgekosten finanziert werden.

Besonders sparsame Haushaltsgeräte

Ein kostenloses Informationsangebot für Menschen, die auf besonders niedrigen Strom- oder Wasserverbrauch Wert legen. Link: