Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 40 Hellenberg


  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in ihrer Sitzung am 26. September 2024 den Beschluss gefasst, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hellenberg“ einzutreten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Diemelstadt die Voraussetzungen für endogene Entwicklungen eines ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Hierdurch soll ein substanzieller Beitrag zur Sicherung und zum notwendigen Wachstum der Arbeitsplätze in dem Unternehmen und in der Region sowie ein Beitrag zur Stärkung der Investitions- und Innovationskraft des Unternehmens geleistet werden. Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen sollen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als "Gewerbegebiet“ und „Industriegebiet“ verbindlich festgesetzt werden, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches des verfahrensgegenständlichen Geltungsbereiches, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023])

Räumlicher Geltungsbereich des verfahrensgegenständlichen Bebauungsplanes, ohne Maßstab

 

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB:

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 40 „Hellenberg“, Gemarkung Rhoden, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, kann gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt

www.diemelstadt.de/buergerservice/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/

eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in im Zimmer 8 des Rathauses Diemelstadt-Rhoden, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Magistrat der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: + 05694 9798-0 zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

DER MAGISTRAT

DER STADT DIEMELSTADT

 

Diemelstadt, den 15.10.2024

 

gez. Andreas Fritz

Bürgermeister