Jahresabschluss der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2018


1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt am 03. September 2020 zu dem Jahresabschluss  2018 folgenden Beschluss gefasst:

a) Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des   Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Diemelstadt als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.

b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 30.06.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Diemelstadt wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

2. Abschlussergebnis

Haushaltsrechnung 2018

Ordentliches Ergebnis

    440.473,42 EUR

Außerordentliches Ergebnis

      11.552,26 EUR

Jahresergebnis (Überschuss)

    452.025,68 EUR


Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Haushaltsjahres

 

  1.493.592,66 EUR

Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im Haushaltsjahr

     373.693,57 EUR

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres

  1.867.286,23 EUR


 Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2018


 51.602.776,44 EUR


3. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt

           in der Zeit vom  14. September 2020 bis 22. September 2020

im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, Zimmer 2, 34474 Diemelstadt-Rhoden, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Diemelstadt, den 11. September 2020                     Der  Magistrat der Stadt Diemelstadt

                                                                                              gez. Schröder, Bürgermeister