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Jahresabschluss der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2018
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt am 03. September 2020 zu dem Jahresabschluss 2018 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Diemelstadt als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.
b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 30.06.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Diemelstadt wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
2. Abschlussergebnis
Haushaltsrechnung 2018
Ordentliches Ergebnis | 440.473,42 EUR |
Außerordentliches Ergebnis | 11.552,26 EUR |
Jahresergebnis (Überschuss) | 452.025,68 EUR |
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Haushaltsjahres |
1.493.592,66 EUR |
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im Haushaltsjahr | 373.693,57 EUR |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres | 1.867.286,23 EUR |
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2018 | 51.602.776,44 EUR |
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 14. September 2020 bis 22. September 2020
im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, Zimmer 2, 34474 Diemelstadt-Rhoden, während der Dienststunden öffentlich aus.
Diemelstadt, den 11. September 2020 Der Magistrat der Stadt Diemelstadt
gez. Schröder, Bürgermeister