Haushaltssatzung des Abwasserverbandes "Obere Orpe" für das Haushaltsjahr 2021


HAUSHALTSSATZUNG des ABWASSERVERBANDES "OBERE ORPE" für das HAUSHALTSJAHR    2 0 2 1

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416), i. V. m. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 Hess. Ausländer-Teilhabegesetz Kommunalpolitik vom 7.5.2020 (GVBl. S. 318), hat die Verbandsversammlung am 17.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

                                                                  §  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Ergebnishaushalt  

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

106.683 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

106.683 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

ausgeglichen,

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

                  

7.517 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

7.517 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben jährlich festzusetzende Umlagen zu leisten, soweit die sonstigen Erträge zur Bestreitung der Verbandsaufwendungen nicht ausreichen. Bemessungsgrundlage sind die angeschlossenen Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

Diemelstadt, den 19.06.2021                               Der Verbandsvorstand   

                                                                              gez. Schröder, Verbandsvorsteher

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 29.06.2021 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, Zimmer 2, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

                                                                                     Der Verbandsvorstand  

                                                                              gez. Schröder, Verbandsvorsteher