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HAUSHALTSSATZUNG des ABWASSERVERBANDES "OBERE ORPE" für das HAUSHALTSJAHR 2 0 2 3
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416), i. V. m. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 14.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 103.197 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 103.197 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
ausgeglichen, |
|
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
7.516 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
7.516 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsmitglieder haben jährlich festzusetzende Umlagen zu leisten, soweit
die sonstigen Erträge zur Bestreitung der Verbandsaufwendungen nicht aus-
reichen. Bemessungsgrundlage sind die angeschlossenen Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.
Diemelstadt, den 15.06.2023 Der Verbandsvorstand
gez. Schröder, Verbandsvorsteher
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 04.07.2023 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Verbandsvorstand
gez. Schröder, Verbandsvorsteher