HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung am    15. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt         

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.026.093 EUR   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.982.724 EUR

mit einem Saldo von

43.369 EUR

           

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss von

43.369 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.126.253 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

708.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.397.752 EUR

mit einem Saldo von

-5.689.252 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.689.252 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

853.380 EUR

mit einem Saldo von

4.835.872 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

272.873 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.689.252 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.                                                                                                        

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           365 v. H.

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                       365 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                           357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 15. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.

Diemelstadt, den 15. Dezember 2023

                                                                                      Der Magistrat

 Siegel                                                                gez. Schröder, Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

Genehmigung

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

1.        zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

5.689.252,-- €

(in Worten: Fünfmillionensechshundertneunundachtzigtausend-zweihundertzweiundfünfzig Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

2.        zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung    vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000,-- €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Korbach, den 18. Dezember 2023

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -

                                                                                         Der Landrat

                                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                        als Behörde der Landesverwaltung

  Siegel                                                                          gez. van der Horst

                                                                                     

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.01.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Magistrat

gez. Schröder, Bürgermeister