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HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.026.093 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.982.724 EUR |
mit einem Saldo von | 43.369 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 43.369 EUR, |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.126.253 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
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|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 708.500 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.397.752 EUR |
mit einem Saldo von | -5.689.252 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.689.252 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 853.380 EUR |
mit einem Saldo von | 4.835.872 EUR |
|
|
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
272.873 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.689.252 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 357 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 15. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.
Diemelstadt, den 15. Dezember 2023
Der Magistrat
Siegel gez. Schröder, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.689.252,-- €
(in Worten: Fünfmillionensechshundertneunundachtzigtausend-zweihundertzweiundfünfzig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,-- €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 18. Dezember 2023
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Siegel gez. van der Horst
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.01.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Magistrat
gez. Schröder, Bürgermeister