HAUSHALTSSATZUNGder Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022


HAUSHALTSSATZUNG

der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am    10. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt         

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.718.486 EUR   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.681.490 EUR

mit einem Saldo von

36.996 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss von

36.996 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

960.825 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.694.267 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.213.652 EUR

mit einem Saldo von

-4.519.385 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.519.385 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

832.180 EUR

mit einem Saldo von

3.687.205 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

128.645 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.519.385 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.                                                                                                        

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           365 v. H.

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                       365 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                           357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 10. Dezember 2021 beschlossene Stellenplan.

 

 

Diemelstadt, den 13. Dezember 2021

                                                                                                                                   Der Magistrat

 Siegel                                                                                                          gez. Schröder, Bürgermeister

 

           

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

 

 Genehmigung

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

 

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

4.519.385,-- €

(in Worten: Viermillionenfünfhundertneunzehntausenddreihundertfünfundachtzig Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung    vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000,-- €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

         

 

Korbach, den 15. Dezember 2021

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -

                                                                                                                    Der Landrat

                                                                                             des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                                                 als Behörde der Landesverwaltung

  Siegel                                                                                                      gez. Dr. Kubat

                                                                                     

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschließlich 18.01.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Magistrat

gez. Schröder, Bürgermeister