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HAUSHALTSSATZUNGder Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022
HAUSHALTSSATZUNG
der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.718.486 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.681.490 EUR |
mit einem Saldo von | 36.996 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 36.996 EUR, |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
960.825 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.694.267 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.213.652 EUR |
mit einem Saldo von | -4.519.385 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.519.385 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 832.180 EUR |
mit einem Saldo von | 3.687.205 EUR |
|
|
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
128.645 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.519.385 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 357 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 10. Dezember 2021 beschlossene Stellenplan.
Diemelstadt, den 13. Dezember 2021
Der Magistrat
Siegel gez. Schröder, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.519.385,-- €
(in Worten: Viermillionenfünfhundertneunzehntausenddreihundertfünfundachtzig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,-- €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 15. Dezember 2021
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Siegel gez. Dr. Kubat
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschließlich 18.01.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Magistrat
gez. Schröder, Bürgermeister