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Bekanntmachung des Ausscheidens eines Stadtverordneten und des Nachrückens eines Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung
Der Stadtverordnete Oliver Klaus (CDU) hat sein Mandat durch Erklärung vom 30.06.2023 niedergelegt und scheidet somit unwiderruflich aus der Stadtverordnetenversammlung aus. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Art. 8a Hess. Covid-19-Besoldungsanpassungsgesetz 2022/2023 vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) stelle ich hiermit das Ausscheiden des Stadtverordneten fest.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 (KWG) stelle ich fest, dass Herr Oliver Klaus seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt mit Ablauf des 06.07.2023 verliert.
Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG weiterhin fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union „CDU“ Herr Rainer Marpe, Rathausgasse 13, 34474 Diemelstadt-Wethen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.
Diemelstadt, 19.07.2023
gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Wahlleiter der Stadt Diemelstadt