Amtliche Bekanntmachung der Stadt Diemelstadt Bauleitplanung der Stadt Diemelstadt 

I.   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Rießen“ 3.BA, ST Rhoden und 

II.  Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zwischenüberschrift

I) Bekanntmachung des Beschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der Sitzung am 16.11.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Rießen“ 3.BA im Stadtteil Rhoden gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in ihrer Sitzung am 16.05.2009 den Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Rießen“ als Satzung beschlossen. Der rechtswirksame Bebauungsplan wurde mit dem Ziel aufgestellt, „die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes zu schaffen“. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Stadt Diemelstadt unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen eine Basis für endogene Entwicklungen geschaffen, wodurch ein substantieller Beitrag zur Sicherung und zum notwendigen Wachstum der Arbeitsplätze des ansässigen Unternehmens und der Stärkung seiner Investitions- und Innovationskraft geleistet werden sollte. Die von der Stadt Diemelstadt beabsichtigten Ziele zur Entwicklung des ansässigen Unternehmens sind eingetreten, sodass seitens des Unternehmens nun weitere Erweiterungsabsichten vorgetragen wurden. Demnach beabsichtigt das Unternehmen die Lagerkapazitäten zu erhöhen. Durch die Erhöhung der Lagerkapazitäten beabsichtigt das Unternehmen den Standort in der Region Nordhessen zu stärken und die Abhängigkeit vom Weltmarkt bzw. dem internationalen Geschehen zu reduzieren.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Da durch die beabsichtigte Änderung des o.g. Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB vorgesehen. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und dem Monitoring nach § 4c (Überwachung) wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. Die Durchführung der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2023 beschlossen. Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde das Planungsbüro Bioline, Orketalstraße 9, 35104 Lichtenfels beauftragt.

II) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bauleitplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot. Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31. Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich.

Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in elektronischer Form an melcher@diemelstadt.de abgegeben werden können. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Magistrat der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Der Inhalt der Bekanntmachung und die o.g. Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Übersichtsplan zur Lage der räumlichen Geltungsbereiche der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Rießen“ 3.BA

 

Lageplan zur Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Rießen“ 3.BA (rot gestrichelte Linie und grau hinterlegte Fläche), genordert, ohne Maßstab


Diemelstadt, den 21.11.2023

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister


Begründung

Plananteil