- Bürgerservice
- Leben
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Jugend
- Vereine und Verbände
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Stadtteile
- Gesundheitseinrichtungen
- Mobile Veranstaltungsarena
- Bürgerbus - Bürger fahren Bürger
- Wirtschaft
- Freizeit
Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.