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Grundsteuerreform Hessen
Die hier hinterlegten Checklisten sind lediglich für Ihre privaten Zwecke bestimmt und dürfen NICHT an die Finanzämter verschickt werden.
Ein umfangreiches Informationsportal und ein Frage- und Antwortkatalog stehen den Bürgerinnen und Bürgern auch unter www.grundsteuer.hessen.de zur Verfügung.
Persönliche Anfragen sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Dort wurde ein geschulter Bürgerservice eingerichtet. Das für das Stadtgebiet der Stadt Diemelstadt zuständige Finanzamt Waldeck-Frankenberg ist unter der zentralen Rufnummer 05631-5630 zu erreichen.
Checkliste für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Grundsteuer A
Checkliste für Eigentümmerinnen und Eigentümer (Grundvermögen) - Grundsteuer B