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Elternbrief an die Erziehungsberechtigten der Kinder in den städtischen Kindergärten
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wir haben Ihnen zu allererst für Ihr Verständnis in dieser außergewöhnlichen Zeit zu danken, aber auch unserem gesamten Kindergartenpersonal für den unermüdlichen Einsatz zum Wohle Ihrer Kinder. Dieses hat sich auch in einer großen Kreativität bei der spontanen Etablierung der neuen Natur-Außengruppen für die Schulkinder gezeigt.
In Hessen haben sich die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Bleibt zu hoffen, dass dieses eine nachhaltige Entwicklung darstellt. Wie zerbrechlich das Erreichte ist, zeigen die lokalen Ereignisse der vergangenen Tage. Das Land Hessen hat sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, ab dem 06.07.2020 wieder den Regelbetrieb in den hessischen Kindertageseinrichtungen aufzunehmen.
Wir freuen uns sehr, dass ab diesem Zeitpunkt das grundsätzliche Betretungsverbot in den Kindergärten aufgehoben ist, die Notbetreuung bzw. nun der eingeschränkte Regelbetrieb endet und somit der Normalbetrieb in unseren Kindertagesstätten wieder langsam anlaufen kann. Die Freude hierüber gebührt insbesondere Ihren Kindern, die nun wieder im besonderen Maße die ihnen zustehende frühkindliche Bildung erfahren dürfen. Und auch für Sie ist dieser Schritt sicherlich eine Rückkehr zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mit dem Regelbetrieb erfolgt die Aufnahme der satzungsgemäß betreuten Kinder gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür gelten grundsätzlich die Rahmenbedingungen gemäß Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Natürlich ist zu beachten, dass dieser Normalbetrieb unter den Bedingungen einer Pandemie aufgenommen wird. Die Stadt Diemelstadt und ihre Kindergärten werden versuchen, das Angebot bestmöglich zu gestalten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass es aufgrund der besonderen Pandemiebedingungen weiterhin zu Einschränkungen kommen kann. Hierfür bitten wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt um Ihr Verständnis. Bitte bringen Sie Ihr Kind daher auch nicht in die Kita, wenn es Krankheitssymptome wie z. B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall hat.
Der Magistrat der Stadt Diemelstadt hatte bereits in der ersten Woche nach Umstellung auf Notbetrieb die Erhebung und Einziehung der Kindergartenbeiträge ausgesetzt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2020 nun beschlossen, auf die Erhebung der Kostenbeiträge für den Zeitraum 16.03. bis 31.07.2020 zu verzichten. Ab dem 01.08.2020 mit Beginn des neuen Kindergartenjahrs entsteht dann wieder eine vollumfängliche Gebührenpflicht. Das bedeutet, dass die von einer Gebührenpflicht betroffenen Eltern demnächst einen gesonderten Änderungsbescheid bekommen werden.
Die Stadt Diemelstadt ist ihrem Leitbild entsprechend familienfreundlich und kann aufgrund ihrer Wirtschaftsstärke und damit stärkerem Part gegenüber den Eltern diesen Verzicht verkraften, wenngleich sicherlich schwere Zeiten auf die kommunalen Finanzen allgemein zukommen werden.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen noch vor Beginn der hessischen Schulferien diese guten Nachrichten zukommen lassen können.
Abschließend möchten wir Ihnen und Ihren Kindern trotz aller Umstände eine soweit wie möglich angenehme und vor allem gesunde Ferienzeit wünschen. Behalten Sie unbedingt die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen bei und lassen Sie uns alle gemeinsam dafür Sorge tragen, der Ausbreitung des Corona-Virus bestmöglich entgegenzutreten.
Anlage: Elternbrief an alle Erziehungsberechtigten